Artenschutz

Gebäudekontrolle und Begleitung von Abrissarbeiten

Im Rahmen spezieller artenschutzrechtlicher Prüfungen und ökologischer Baubegleitungen können CEF- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden, wenn artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt werden. Bei Gebäudeabrissen sind daher häufig Kontrollen der betroffenen Gebäude im Vorfeld sowie eine fachkundige Begleitung der Abrissarbeiten erforderlich.

Durch die frühzeitige Kontrolle potenzieller Fledermaus- und Brutvogelhabitate können mögliche Vorkommen erkannt und notwendige Schutzmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden. Das Planungsbüro Stelzer begleitet die Arbeiten vor Ort und unterstützt bei der artenschutzkonformen Umsetzung sowie bei der Abstimmung mit Behörden, Flächeneigentümer:innen und weiteren Beteiligten.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Vorab-Kontrolle der betroffenen Gebäude
  • Dokumentation potenzieller Fledermaus- und Brutvogelhabitate
  • Fachkundige Begleitung der Abrissarbeiten und Versorgung ggf. aufgefundener Tiere
  • Definition erforderlicher Ersatzmaßnahmen

Die Dokumentation der Leistungen erfolgt über Feldprotokolle, Kartendarstellungen und Fotos.

Auftraggeber: Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen

Peter Stelzer Diplom-Geograph

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