Artenschutz

Baumkontrolle und Begleitung von Fällarbeiten

Im Rahmen spezieller artenschutzrechtlicher Prüfungen und ökologischer Baubegleitungen können CEF- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden, wenn artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt werden. Bei Gehölzfällungen sind daher häufig Kontrollen der betroffenen Bäume im Vorfeld sowie eine fachkundige Begleitung der Fällarbeiten erforderlich.

Durch die Kontrolle potenzieller Quartierstrukturen und die Begleitung vor Ort kann sichergestellt werden, dass insbesondere bei einem möglichen Fledermausbesatz geeignete Maßnahmen getroffen und aufgefundene Tiere fachgerecht versorgt werden. Das Planungsbüro Stelzer begleitet die Arbeiten und unterstützt bei der artenschutzkonformen Umsetzung sowie bei der Abstimmung mit Behörden, Flächeneigentümer:innen und weiteren Beteiligten.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Vorab-Kontrolle der betroffenen Gehölze
  • Dokumentation potenzieller Fledermaushabitate
  • Fachkundige Begleitung der Fällarbeiten und Versorgung ggf. aufgefundener Tiere
  • Definition erforderlicher Ersatzmaßnahmen
  • Dokumentation der Maßnahmen anhand von Feldprotokollen, Kartendarstellungen und Fotos

So werden artenschutzrechtliche Anforderungen bereits im Vorfeld berücksichtigt und die Fällarbeiten fachgerecht und möglichst konfliktfrei begleitet.

Auftraggeber: Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen

Heiko Rebling Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsentwicklung

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