Artenschutz
Ersatzbrutstätten und -quartiere
Im Rahmen spezieller artenschutzrechtlicher Prüfungen und ökologischer Baubegleitungen können CEF- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden, wenn artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt werden. Insbesondere bei Gehölzfällungen oder Gebäudeabrissen ist häufig die Anbringung geeigneter Ersatzbrutstätten und Ersatzquartiere im räumlichen Umfeld des Vorhabens erforderlich.
Das Planungsbüro Stelzer begleitet die Umsetzung dieser Maßnahmen und unterstützt bei der artenschutzkonformen Abstimmung und Abwicklung. Dabei stehen wir im Austausch mit den beteiligten Akteur:innen – von Behörden und Flächeneigentümer:innen bis hin zu Verbänden.
Zu unseren Leistungen gehören:
- Auswahl und Bestellung geeigneter Nisthilfen für Vögel sowie Ersatzquartiere für Fledermäuse
- Abstimmung der Standorte mit den Flächeneigentümer:innen und fachgerechte Anbringung
- Monitoring und Pflege der Nisthilfen und Ersatzquartiere
- Dokumentation der Maßnahmen anhand von Feldprotokollen, Kartendarstellungen und Fotodokumentation
So wird sichergestellt, dass die erforderlichen Ersatzmaßnahmen fachgerecht umgesetzt, langfristig betreut und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Auftraggeber: Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen