Artenschutz
Artenschutzprüfungen für Stallbauvorhaben
Für die Realisierung von Stallbauvorhaben ist die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange ein wichtiger Bestandteil der Planung. Im Rahmen spezieller artenschutzrechtlicher Prüfungen (saP) wird untersucht, ob durch ein Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden können. Dabei stehen insbesondere die gemeinschaftlich geschützten Arten – europäische Vogelarten sowie Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie – im Fokus.
Grundlage der Prüfung sind in der Regel eigene Bestandserfassungen der Brutvögel. Je nach Vorhaben und örtlichen Gegebenheiten werden ergänzend Rast- und Zugvögel sowie weitere Tiergruppen wie Fledermäuse, Reptilien und Amphibien erfasst. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse werden mögliche Betroffenheiten bewertet und erforderliche Maßnahmen abgeleitet.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
- Bestandserfassungen von Brutvögeln, Rast- und Zugvögeln, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien u. a.
- Erarbeitung spezieller artenschutzrechtlicher Prüfungen
- Abstimmung mit Bauherren, Architekt:innen, Landkreisen und weiteren Beteiligten
- Planung und Monitoring ggf. erforderlicher Kompensationsmaßnahmen
Von der ersten Bestandserfassung bis zur Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen begleiten wir die Vorhaben fachlich und praxisorientiert.
Auftraggeber: Diverse Agrarunternehmen