UVS und Landschaftsplanung
UVS zum Windpark Lengerich
Der aus 19 Windenergieanlagen (WEA) bestehende Windpark Lengerich wurde um vier WEA erweitert, wobei eine WEA durch den oben genannten Auftraggeber beantragt wurde. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Anlage 1 handelte es sich mit Überschreitung der Anzahl von 20 WEA um ein „UVP-pflichtiges“ Vorhaben.
Die notwendige Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) umfasst gemäß § 3 UVPG „die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens oder eines Plans oder Programms auf die Schutzgüter“. Diese Schutzgüter sind nach § 2 Abs. 1 UVPG
Teilaspekte der Leistung umfassen zudem
Innerhalb der UVS werden zahlreiche Fachgutachten, die im Rahmen des Verfahrens angefertigt werden integriert und zur Bewertung des Vorhabens herangezogen (z. B. Artenschutzrechtliche Untersuchung, Schattenschlaggutachten, Lärmgutachten, Standsicherheitsnachweise usw.).
Auftraggeber: Agrowea GmbH & Co. KG